Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen CUBBO und ihren Auftraggeberinnen und Auftraggebern bei Design- und Webprojekten.
Stand: 27. Juli 2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Angebote, Verträge und Leistungen von CUBBO, soweit im Einzelfall nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende Bedingungen der Auftraggeberin oder des Auftraggebers gelten nur, wenn wir sie ausdrücklich schriftlich anerkennen.
2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote sind während dreissig Tagen ab Ausstellungsdatum gültig und bis zur Annahme freibleibend. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder mit dem Beginn der Arbeiten zustande.
Leistungsumfang, Termine und Vergütung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
3. Leistungen und Mitwirkung
Wir erbringen unsere Leistungen fachgerecht und nach dem aktuellen Stand der Technik. Die gestalterische Ausführung liegt in unserem Ermessen, soweit keine konkreten Vorgaben vereinbart wurden.
Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber stellt uns rechtzeitig alle erforderlichen Inhalte, Zugänge und Informationen zur Verfügung und benennt eine entscheidungsbefugte Ansprechperson. Verzögerungen aus fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Termine entsprechend.
Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber sichert zu, dass die überlassenen Inhalte frei von Rechten Dritter sind.
4. Korrekturen und Abnahme
Im vereinbarten Umfang sind zwei Korrekturläufe enthalten. Weitergehende Änderungen sowie nachträgliche Änderungen des Leistungsumfangs werden nach Aufwand verrechnet.
Erfolgt innert zehn Arbeitstagen nach Vorlage keine Rückmeldung, gilt die Leistung als abgenommen.
5. Preise und Zahlung
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken, zuzüglich allfälliger Mehrwertsteuer. Rechnungen sind innert dreissig Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
Bei Projekten ab einem Volumen von 2'000 Franken behalten wir uns eine Anzahlung von einem Drittel bei Auftragserteilung vor.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ohne weitere Mahnung in Verzug. Es gilt ein Verzugszins von fünf Prozent.
6. Nutzungsrechte
Sämtliche Urheberrechte verbleiben bei CUBBO. Mit vollständiger Bezahlung erhält die Auftraggeberin oder der Auftraggeber das zeitlich und räumlich unbeschränkte Recht, die abgenommenen Arbeitsergebnisse für den vereinbarten Zweck zu nutzen.
Eine Weitergabe an Dritte, eine Bearbeitung oder eine Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus bedarf unserer vorgängigen schriftlichen Zustimmung.
Entwürfe und Varianten, die nicht zur Ausführung gelangen, verbleiben vollumfänglich bei uns.
Wir sind berechtigt, die erbrachten Arbeiten zu Referenzzwecken zu zeigen, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
7. Termine
Termine gelten nur dann als verbindlich, wenn sie ausdrücklich als solche schriftlich vereinbart wurden. Bei höherer Gewalt oder unverschuldeten Hindernissen verlängern sich die Fristen angemessen.
8. Gewährleistung
Wir gewährleisten, dass die Leistungen den vereinbarten Spezifikationen entsprechen. Mängel sind innert zehn Arbeitstagen nach Entdeckung schriftlich zu rügen.
Bei berechtigter Mängelrüge bessern wir innert angemessener Frist nach. Schlägt die Nachbesserung zweimal fehl, kann eine Minderung verlangt werden.
Für Inhalte, die von der Auftraggeberin oder dem Auftraggeber geliefert wurden, sowie für Software und Dienste Dritter besteht keine Gewährleistung.
9. Haftung
Wir haften für Schäden aus Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf den Betrag der jeweiligen Auftragssumme begrenzt.
Eine Haftung für indirekte Schäden, entgangenen Gewinn, Datenverlust oder Ansprüche Dritter ist im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen.
Die Auftraggeberin oder der Auftraggeber ist für regelmässige Sicherung der eigenen Daten verantwortlich.
10. Vertraulichkeit
Beide Parteien behandeln alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen nicht öffentlichen Informationen vertraulich. Diese Pflicht besteht über das Ende des Vertrags hinaus.
11. Beendigung
Beide Parteien können den Vertrag aus wichtigem Grund jederzeit schriftlich beenden. Bereits erbrachte Leistungen werden nach Aufwand abgerechnet.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Gerichtsstand ist Zürich, soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen einen anderen Gerichtsstand vorsehen.
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
